History


Fünf risikofreudige Männer gründeten Deutschlands erste Arbeitnehmerfirma
 
Die Bremer FESTMA ist einmalig: Das Unternehmen repräsentiert die bislang erste und einzige reine Arbeitnehmerfirma in Deutschland. Der Vertäubetrieb, zunächst als Genossenschaft gegründet und später in eine GmbH umgewandelt, entstand 1971 aus einer Notsituation heraus. Die Festmacher wollten ihre Arbeitsplätze retten und machten sich deshalb selbständig. FESTMA - der Name steht nämlich auch für das erste Privatisierungsprojekt in den bremischen Häfen nach dem zweiten Weltkrieg, Eine Handvoll von Festmachern hatte die Firma 1971 gegründet. Mit Fleiß und Zähigkeit und gegen vielerlei Wiederstände entwickelten die Gründungsväter ihre FESTMA zu einem erfolgreichen Dienstleistungsbetrieb. Trotz mancher Unkenrufe überlebte das Unternehmen die vergangen 25 Jahre, und gibt rund 100 Mitarbeitern Lohn und Brot. Industriehafen-Schleuse wahrgenommen, Die Schiffsmeldepunkte in Vegesack, im Übersee- und Europahafen mußten die Festmacher ebenfalls besetzen.

Hafenhilfsaufseher: Schlußlichter in der Amtshierarchie
Diese Männer stellten außerdem für die damals noch in Dienst befindlichen Fähren "Pusdorf" und "Gröpeln" die Besatzungen. Die "Pusdorf" fährt heute noch bei der Baggerfirma Hirdes. Die "Gröpeln" war nach Nicaragua verschenkt worden und nahm dort im Bürgerkrieg ein trauriges Ende - das Schiff sank nach Beschuß auf einem See. In den Jahren nach dem Krieg war das Hafenamt zu einem beachtlichen städtischen Betrieb angewachsen mit hunderten von Mitarbeitern, mit Barkassen, Fähren und Arbeitsbooten. Die Männer hatten ihren harten Dienst rund um die Uhr zu verrichten, bei Regen, Schnee und Eis, bei Sommerhitze und beißender Kälte. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Als sogenannte Hafenhilfsaufseher bildeten die Festmacher in der Hafenamtshierarchie das Schlußlicht. Sie hatten die rein manuellen Tätigkeiten auszuführen. Gleichwohl stellte das Hafenamt an die Qualifikation dieser Männer nicht zu unterschätzende Anforderungen. Seit jeher gilt im Hafen als oberster Grundsatz: Sicherheit zuerst. Deshalb waren und sind alle Arbeiten von Fachleuten auszuführen. Verlangt wurden als Mindest-Qualifikationsnachweis der Matrosenbrief mit Seefahrtszeit oder das Binnenschifferpatent.

Millionen-Verlust im Vertäubereich und ein herber Schock für die Kollegen
Die seemännischen Qualifikationskriterien übernahm später auch die FESTMA. Nachdem Anfang der 70er Jahre der Neustädter Hafen in Betrieb genommen worden war, konzentrierte man die gesamte Festmacherei in dem neuen Gebäude am Kopf vom Lankenauer Höft, Dieser Gebäudekomplex war 1969/70 errichtet worden. Im Turm des Zweckbaus hatte der Hafenmeister sein Domizil. Jahre später wurde dort die Einsatzzentrale der FESTMA etabliert. Es beherbergt heute ein Restaurant und die Verwaltung der Baggerfirma Hirdes. Der Vertäubereich bescherte der Stadt Bremen indes einen jährlichen Verlust von rund einer Million Mark. Das war für den Hafenetat seinerzeit eine beinahe astronomische Summe. Man sann in der Verwaltung deshalb auf Abhilfe. Der damalige Hafenkapitän Hans-August Loske und sein zuständiger Amtmann Methfessel fanden die vermeintliche Zauberformel, die heute für staatliche Aufgaben mehr denn je durch die Politikerköpfe geistert: "Privatisierung". Mit der bindenden Vorgabe, daß sich die Gebühren im Festmacherbereich nicht verändern dürften, wurde diese Idee vom Hafenamt dann recht schnell umgesetzt. Die Festmacher waren zunächst wie vor den Kopf geschlagen. Zwar handelte die Verwaltung nach dem Grundsatz: Niemand wird entlassen. Doch die Alternativangebote waren alles andere als verlockend: Strafvollzug, Gartenbauamt, Müllabfuhr oder gegen eine kleine Abfindung in die Arbeitslosigkeit (was einige auch getan haben, um sich dann einen neuen Jot zu suchen). Nur die älteren Kollegen durften im "Amt" bleiben. Die Mehrzahl der Kollegen war jedoch noch recht jung, das Durchschnittsalter lag zwischen 25 und 35 Jahren. Es handelte sich durchweg um ehemalige Matrosen, die sich ihren Beruf bewußt ausgesucht hatten. Viele hatten lange Jahre auf See verbracht, waren mithin gestandene Fahrensleute. Sie fühlten sich der Schiffahrt und ihrem Hafen eng verbunden. Künftig einen Beruf ohne Schiffe, fern vom Wasser in einem neuen, ungewohnten Umfeld auszuüben, das kam für die ehemaligen Matrosen nicht in Frage. Die meisten winkten denn auch gegenüber den Job-Angeboten der Stadt enttäuscht ab. Guter Rat war teuer - was sollte man tun? Eine kleine Gruppe von Festmachern wollte jedoch angesichts der neuen Entwicklung nicht so einfach klein beigeben. Ihr Vordenker war Günter Maske, der für alle Betroffenen die zunächst höchst verblüffende Idee äußerte: "Wir gründen eine Firma und bewerben uns um das Vertäugeschäft!"

Eine verblüffende Idee, Unkenrufe und die Angst des Seemanns vor dem Bleistift
Als die Gruppe mit diesem Vorhaben in die Öffentlichkeit ging, kamen die Unkenrufe aus allen Ecken des Hafens. Tenor: Die Matrosen können hart arbeiten, aber wenn die einen Bleistift in die Hand nehmen müssen, tritt ihnen der Angstschweiß auf die Stirn. In spätestens drei Monaten, wurde ihnen prophezeit, sei die Firma pleite. Aber der Gedanke, in ihrem bisherigen Beruf weiterarbeiten zu können, war für diese Männer einfach zu verlockend, als daß sie sich von der Miesmacherei gleich entmutigen ließen. Jeder infrage kommende Kollege wurde unverzüglich angesprochen, denn die Zeit drängte. Es gab insgesamt 13 Bewerber um die Festmacherei. So tat sich schließlich eine Handvoll Festmacher zusammen, um zur Tat zu schreiten. Die Hafenbehörde signalisierte Wohlwollen. Doch für die Firmengründer in Spe begann erst einmal ein bürokratischer Hindernislauf.

Der "Bürokram" für Ingrid Maske und noch zwei neue Mitglieder
Im April, gut einen Monat nach der Gründung, mußte die Genossenschaft (dieser Gesellschaftsform sind Gewinne nicht erlaubt) aus steuerlichen Gründen in eine GmbH umgewandelt werden. Nun wurde der Name FESTMA (von Festmachen) offiziell ins Handelsregister eingetragen. Der Anfang war für das frischgebackene Unternehmen überaus schwierig und die ersten Schritte in die Selbständigkeit für die Männer zunächst wenig motivierend. Nach einigen Wochen kam endlich auch die ersehnte Nachricht vom Hafenamt: Der Betrieb erhielt den. Zuschlag für einen Teil der stadtbremischen Hafen, Neustädter. Nach einigen Wochen kam endlich auch die ersehnte Nachricht vom Hafenamt: Der Betrieb erhielt den Zuschlag für einen Teil der stadtbremischen Häfen, nämlich den Übersee- und den noch jungfräulichen Neustädter Hafen. Im Industrie-, Getreide- und Holzhafen sowie in Osterort vertäute die Firma Richter im Europahafen die Firma Meyer.

..."Wir hatten am Anfang nichts außer unseren Willen unsere Arbeitsplätze zu retten!"
Im ersten Monat ihrer Selbständigkeit hatten die Festmacher ohne Entlohnung gearbeitet. Die Protokollnotiz einer Vorstandsitzung vom 20. Juni besagt, daß man angesichts der finanziellen Lage der Firma für den halben Juni nur 400 Mark als Bruttogehalt für die Gesellschafter ausschütten konnte. Die meisten Gesellschafter hatten

Verheißungsvolle Gespräche und eine Waschküche mit Reiseschreibmaschine
Am 14. März 1971 war es soweit: In der Gaststätte "Alt Walle" an der Waller Heerstraße in Bremen fand die Gründungsversammlung statt, Stammväter der FESTMA sind Günter Maske, Dieter Engelke, Hartmut Richter, Heinz Verlei und Walter Meyer. Diese Fünf trieben die Gründung voran, sie wandten sich an den Steuerberater Kiefer, der noch heute für das Unternehmen tätig ist, und sie nahmen die Verhandlungen mit einem Notar für die Ausarbeitung eines Gesellschaftervertrages und die Eintragung ins Handelsregister in An- griff. Zunächst wollte man eine Genossenschaft gründen, doch die darf nach dem deutschen Steuerrecht keine Gewinne machen. So mußten sich die künftigen Gesellschafter später unter dem Dach einer GmbH zusammenschließen. Die historische Versammlung begann gegen 16 Uhr. Günter Maske berichtete über den Stand der Verhandlungen zwischen der zu diesem Zeitpunkt noch als Genossenschaft geplanten FESTMA und dem Hafenamt. Laut Maske hatten sich die Gespräche erfolgversprechend angelassen. Eine heiße Diskussion entspann sich zunächst um die unumgänglichen Bürotätigkeiten. Die Versammlung kam schließ1ich überein, vorläufig keine Sekretärin oder eine Kraft für die Buchführung einzustellen. Diese Tätigkeiten sollte bis auf weiteres Ingrid Maske übernehmen. Familie Maske stellte der Firma in ihrem Reihenhaus an der Reuterstraße in Bremen-Walle die Waschküche zur Verfügung. Die Ausstattung dieses ersten FESTMA - "Büros" bestand aus einem Tisch, einem Stuhl und einer alten Reiseschreibmaschine sowie ein wenig Büromaterial. Anwesend bei dieser Gründungsversammlung für die Genossenschaft waren 15 Gründungsmitglieder. Sie wählten Günter Maske (12 Stimmen), Dieter Engelke (l l), Hartmut Richter (11) sowie Dieter Sauer und Heinz Verlei (je 10) in den Vorstand. An dessen Spitze standen entsprechend der Stimmenanteile als Geschäftsführer Maske, Engelke und Richter. Sauer (er zog sich aus persönlichen Gründen bald darauf wieder zurück) und Verlei fungierten als Beisitzer und Prüfungskommission. Die Geschäftsführer erhielten satzungsgemäß Prokura. Zugleich votierte die Versammlung, auch darauf wurde größter Wert gelegt, für die Anlage einer "Krankheits- und Fehlkartei", wie das damalige Protokoll vermerkt. Zugleich sprach man sich aber auch für die möglichst schnelle Aufnahme neuer Mitglieder aus. Das Ziel war 25 Gesellschafter. Zwei neue FESTMA - Kandidaten, Hubertus Tiebel und Egon Rosenhagen, wurden in diesem Sinne denn auch gleich in die Gesellschaft aufgenommen. Damit hieß es "Start frei" für die FESTMA, Sitz Reuterstra8e 20, Kellereingang. Für die unerwartete Menge an "Bürokram" war zunächst einzig Ingrid Maske als erste "Angestellte" zuständig. Was war nicht alles zu beachten: Rechnungen mußten geschrieben werden, die Löhne waren abzurechnen, Material mußte beschafft und bezahlt werden, und nicht zu vergessen: Das Finanzamt wartete auf Anmeldung. Zudem liefen ja die Verhandlungen mit dem Hafenamt. Vordringlichste Aufgabe der neuen Gesellschaft war jetzt, ein Angebot abzugehen, und zwar im Rahmen der vorgegebenen Tarife.

Ein Haufen wilder Matrosen und die stolze Bilanz: "Sieh mal an, es geht ja!"
Es war nicht leicht damals, schmunzelt Hartmut Richter im Blick zurück ohne Zorn, "einen Haufen wilder Matrosen unter einen Hut zu bringen". Aber die Bilanz nach den ersten Monaten der FESTMA konnte sich sehen lassen. Alle Gesellschafter/Mitarbeiter bekamen regelmäßig ihr Geld, von drohender Pleite keine Spur. "Sieh mal an, es geht ja," klopfte man sich stolz auf die Schulter. Die Kassandrarufe hatten sich nicht erfüllt, Dazu muß man wissen, daß nicht wenige Festmacher zuvor unter den Fittichen des Hafenamtes mit ihrem Lohn nicht ausgekommen waren. Für Familienväter war es beinahe die Regel, nach Feierabend einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, um über die Runden zu kommen, Die Festmacher arbeiteten nebenbei als Möbelpacker, Heizungsableser, Imbissverkäufer, Auslieferungsfahrer, bastelten Feuerwerkskörper oder nahmen gar hei Theater und Fernsehen ein "Engagement" für die Komparserie an. Gleichwohl war noch längst nicht alles eitel Sonnenschein. Es gab natürlich Mäkeleien am Vorstand und an den Zuschlägen für die Geschäftsführer. Auf einer turbulenten Gesellschafterversammlung am 22. September 1971 wurde festgelegt, daß Günter Maske zusätzlich zu seiner Geschäftsführertätigkeit in einer Wache den Tagesdienst übernehmen muß, und zwar von Dienstag bis Sonnabend, jeweils von acht Uhr an. Für Vorstandssitzungen wurde pro Teilnehmer nach langer Diskussion ein Sitzungsgeld von 20 Mark bewilligt. Später gab es darum jedoch erneut heftigen Streit. Das Sitzungsgeld wurde daraufhin zunächst wieder abgeschafft, Der vom Vorstand ausgearbeiteten Gehaltsstaffel wurde zugestimmt, ebenso dem Vorschlag auf Zahlung eines 13. Monatsgehaltes. Heftige Auseinandersetzungen gab es jedoch um die Forderung nach einem weiteren Monatslohn als Urlaubsgeld. Mit knapper Mehrheit wurde überdies die Anschaffung von zwei Dienstfahrzeugen und Funkgeräten abgelehnt.

Geschäftsordnung mit strengen Regeln: Disziplin erste Gesellschafter-Pflicht
Die FESTMA - Gesellschafter waren von Anfang an darauf bedacht, saubere Arbeit abzuliefern und sich mit absoluter Zuverlässigkeit bei der Ausführung der übernommenen Aufträge einen guten Namen im Gefüge der Hafenbetriebe aufzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, gab man sich eine heute noch gültige Geschäftsordnung, in der Disziplin erste Gesellschafterpflicht ist. Als gestandene Seefahrer und alte Hasen im Hafengeschäft wussten die FESTMA- Gründer genau, worauf es ankam. So wurde unter den 19 Paragraphen bereits in Punkt 10 nachdrücklich festgelegt: "Wer durch Alkoholgenus seine Pflichten versäumt (...) und die damit zusammenhängenden Geschäfte vernachlässigt, hat im wiederholten Falle mit einem Ausschlussverfahren (aus der GmbH) zu rechnen". Auch andere offenbar durchaus bekannte "Verlockungen" des Hafens mit eventuellen Folgen kamen auf den Index: "Im Falle eines Zolldeliktes, eines Diebstahls oder sonstigen Vergehens, das ein Hafenverbot nach sich zieht, (...) hat somit ein Ausscheiden aus der FESTMA zur Folge", heißt es im Text. Eine Ausnahme wird hier nur zugelassen, wenn die Frist für das Hafenverbot unter zwölf Monaten liegt. Die Bezüge werden jedoch sofort mit Inkrafttreten des Hafenverbotes gestrichen. Auch für den Krankheitsfall baute man vor. So mu0 sich, wer länger als sechs Wochen krank ist, von einem Vertrauensarzt untersuchen lassen, sofern die FESTMA dies verlangt, Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die über zwölf Monate hinausgeht, soll, so heißt es in der Satzung, ebenfalls ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden. Diese Bestimmung ist in den Folgejahren a1lerdings nicht angewandt worden.

Wer "Blau" macht, dem geht's an den Geldbeutel
Für schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst geht es dem Delinquenten an den Geldbeutel. Zunächst werden die Bezüge für die Zeit des "Blaumachens" einbehalten. Spätestens nach dem dritten derartigen Vergehen innerhalb eines Jahres wird pro Fehltag "eine Buße zusätzlich erhoben, die einem Fonds zufließen". Dieser Fonds wurde für besondere Notfälle eingerichtet. Wie schon erwähnt, die Arbeit im Hafen ist hart. So sind in der Satzung auch eindeutig die Dienstzeiten festgelegt: "Der Dienst der Angehörigen der FESTMA läuft in einem zwölfstündigem Rhythmus ab". Die Wachzeiten gehen heute von 19 bis 7 Uhr und von 7 bis 19 Uhr. Stehen Arbeiten an, die von den neuen Wachteams nicht bewältigt werden können, so müssen die freiwerdenden Wachen im Dienst bleiben. Selbst um die Werbewirksamkeit ihres Auftretens machten sich die FESTMA - Gründer Gedanken, In Paragraph 19, dem Schlußpunkt der Satzung, heißt es leicht zweideutig: "Um uns gegenüber der Kundschaft auch kenntlich zueigen, muß einheitliche Arbeitskleidung beschafft werden. Auch für Handschuhe muß gesorgt werden. An den Jacken und an der Mütze ist zweckmäßigerweise ein Emblem zu tragen, welches noch errungen werden muß". Nach gut einem Jahr ließen sich die Gesellschafter endlich erweichen, die dringend notwenigen Funkgeräte anzuschaffen. Für Dienstfahrzeuge reichte das Geld im Herbst 1972 allerdings noch nicht. Der Reingewinn ging in die Rücklagen. Wer im Neustädter Hafen Dienst hatte, mußte in Wind und Wetter bis zum Eintreffen des Schiffes ausharren und aus dem Kofferraum seines eigenen Wagens leben, Kilometergeld wurde nicht bewilligt.

Reizthema Wacheinteilung: Die unendliche Geschichte der FESTMA
Streit gab es immer wieder über die Einteilung der Wachen. Der Dienst war und ist hart, er wird im Dreiwachensystem durchgeführt. Da sieht natürlich jeder zu, nicht übervorteilt zu werden, weil zehrende Nachtschichten im festen Rhythmus zum normalen Dienstplan gehören. Auf besagter Sitzung am 22. September wurde mit Erich Kohz ein weiterer Gesellschafter in die FESTMA aufgenommen. Prompt entbrannte die Diskussion darüber, welcher Wache der "Neue" zuzuteilen sei, dabei gingen die Emotionen hoch. Trotz des Vorschlags, Kohz zunächst als Springer dort einzusetzen, wo etwa durch Ausfall eines Kollegen Not am Mann sei, war trotz aller Schlichtungsbemühungen eine allseits befriedigende Ãœbereinkunft nicht zustande zu bringen. Das Sitzungsprotokoll schließt denn auch mit dem barschen Schlußsatz: "Nötigenfalls - da sonst keine Einigung möglich - alle Gesellschafter in einen Topf und die Wachen neu zusammensetzen".

1973: Jahr der Expansion und zukunftsträchtiger Entscheidungen
Jetzt war die FESTMA schon zwei Jahre alt, 1973 sollte für das Vertäuunternehmen ein Jahr des Umbruchs werden, Für die weitere Entwicklung der Firma wurden zukunftsweisende Entschlüsse gefaßt. Hier die wichtigsten Stichworte: Eindeutige Zielsetzung bei der Aufnahme dieser "Nebentätigkeiten" war die Ausweitung des Geschäftes und der Aufbau eines zweiten Standbeins. Mit dem zugewiesenen Revier von Neustädter und Ãœberseehafen wäre die FESTMA nach Erkenntnis ihrer Gesellschafter langfristig auf keinen grünen Zweig gekommen. Im Industrie- und Holzhafen war damals die Firma Richter aktiv, den Europahafen sowie den Weserbahnhof bediente H. W. Meyer. Mit diesem Unternehmen wurde von der FESTMA im selben Jahr eine Zusammenarbeit vereinbart (Zusammenlegung der Zentralen). Die Liaison währte indes nur kurz und wurde nach etwa zwölf Monaten wieder aufgekündigt. Aus unterschiedlichen Gründen hatte die Zusammenarbeit in der FESTMA-Belegschaft einigen Unmut ausgelöst. Als wichtigster Schritt und eine zukunftsweisende Entscheidung stellte die Bewerbung um den Festmacherdienst in Bremerhaven dar. Nach Bremer Muster hatte sich die Verwaltung in den Unterweserhäfen ebenfalls von ihren Festmachern getrennt und den his dahin städtischen Service zur Privatisierung freigegeben, Insgesamt zwölf Unternehmen bewarben sich um das Geschäft. Triebfeder dieser Maßnahme war wiederum das Geld. Die Hafenbehörde rechnete mit einer jährlichen Einsparung von 500.000 Mark Lohnkosten. Im August gab die Deputation für Häfen, Schiffahrt und Verkehr der FESTMA den Zuschlag. Die gute Bilanz der ehemals "wilden Matrosen", gepaart mit dem inzwischen gesammelten wertvollen Erfahrungsschatz im Festmachergeschäft überzeugte offenbar die Mehrzahl der Ausschußmitglieder, die richtige Wahl zu treffen. Am 1. Januar 1974 war die FESTMA an den Kajen in Bremerhaven